Schaltschrankmanufaktur

1. Planung

  • Bedarfsanalyse: Ermittlung der Anforderungen des Projekts in Absprache mit Kunden und anderen Fachabteilungen.
  • Konzeptentwicklung: Erstellen von grundlegenden Konzepten für die Schaltschränke, inklusive der Auswahl der geeigneten Komponenten und Materialien.
  • Sicherheits- und Normvorgaben: Berücksichtigung von gesetzlichen Vorschriften und Normen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Schaltschränke zu gewährleisten.

2. Zeichnung mit CAD-Software

  • Technische Zeichnungen: Erstellung von detaillierten Schaltplänen und Layouts mit CAD-Software, um die Anordnung der Bauteile im Schaltschrank darzustellen.
  • 3D-Modelle: Anfertigung von 3D-Modellen, um die räumlichen Gegebenheiten und den Platzbedarf zu visualisieren.
  • Dokumentation: Sorgfältige Dokumentation aller Zeichnungen und Änderungen für eine transparente Nachverfolgbarkeit und zur Unterstützung der Fertigung.

3. Fertigung des Schaltschranks

  • Materialbeschaffung: Auswahl und Bestellung der notwendigen Materialien und Komponenten.
  • Montage: Physische Zusammenstellung der Schaltschränke, einschließlich der Verdrahtung und der Montage von Bauteilen.
  • Qualitätskontrolle: Durchführung von Tests und Prüfungen, um sicherzustellen, dass der fertige Schaltschrank den Anforderungen entspricht und korrekt funktioniert.
  • Inbetriebnahme: Unterstützung bei der Inbetriebnahme des Schaltschranks vor Ort, gegebenenfalls auch Schulung des Kunden.

4. Projektmanagement

  • Koordination: Abstimmung mit anderen Gewerken und Abteilungen, um den reibungslosen Ablauf des Projekts sicherzustellen.
  • Zeitmanagement: Überwachung von Zeitplänen und Deadlines, um die Fertigstellung pünktlich zu gewährleisten.
  • Kundenkommunikation: Regelmäßige Updates und Kommunikation mit dem Kunden über den Fortschritt des Projekts.

Diese Tätigkeiten erfordern nicht nur technisches Know-how, sondern auch organisatorische Fähigkeiten und eine gute Kommunikation, um die verschiedenen Aspekte der Schaltschrankfertigung erfolgreich zu managen mit Kunden und anderen Fachabteilungen.



Komplett­schränke und Komplett­felder:
Einfache und durch­dachte Lösungen


Verschie­dene Inno­va­tionen und Weiter­ent­wick­lungen betreffen zudem den Aufbau und den Umgang der Zähler­schränke sowie der tech­ni­schen Kompo­nenten bei der Instal­la­tion. Vorkon­fek­tio­nierte Bauteile und vorver­drah­tete Komplett­schränke oder Komplett­felder können für enorme Zeit­er­sparnis sorgen. Damit ergeben sich auch finan­zi­elle Erspar­nisse.

Genau dafür hat Hager seine Komplett­schränke und Komplett­felder konzi­piert. Sie beinhalten bereits alles, was benö­tigt wird, sind anschluss­fertig bestückt und zudem intern komplett verdrahtet. Der Elek­tro­tech­niker kann einzelne Felder am Ende passend montieren oder muss den komplett verdrah­teten Zähler­schrank nur noch am vorge­se­henen Aufbauort instal­lieren und anschließen. Er ist danach sofort funk­ti­ons­fähig und abnah­me­be­reit.

Leistungen per Mail anfragen HAGER VDE-AR-N 4100-2019-4

Planung von Schaltschränke und Elektroinstallationen

Bei uns werden Ihre Schaltschränke und Elektroinstallationen individuell geplant, unter Einsatz modernster CAD-Software und spezialisierter Programme. So stellen wir sicher, dass die Stromverteilung perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Mit einem Fokus auf Effizienz und Sicherheit garantieren wir eine zukunftssichere Lösung, die allen aktuellen VDE-Normen entspricht und Ihr Gebäude optimal versorgt

Leistungen per Mail anfragen

Umsetzung §14a für steuerbare Verbrauchseinrichtungen




Was besagt§ 14a?

Die Regelung sieht im Kern die verpflichtende Teilnahme der Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE), sofern diese den technischen Vorgaben der BK6-22-300 der Bundesnetzagentur entsprechen. Im Gegenzug darf der Versorger Anschlüsse für Ver­brauchseinrichtungen nicht mehr verweigern. 

Außerdem profitieren Betreiber von einem reduzierten Netzentgelt.

Verbraucher sind steuerungspflichtig, wenn der maximale Leistungsbezug mehr als 4,2 kW beträgt und die Inbetrieb­ nahme nach dem 01.01.2024 erfolgt ist.

Folgende Verbraucher sind betroffen:*

- nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile

- Wärmepumpenheizungen

- Anlagen zur Raumkühlung

- E-Speicher hinsichtlich der Strombezugsrichtung


Im Fall einer Steuerung steht für die Verbrauchseinrich­ tung eine Mindestleistung von 4,2 kW zur 

Verfügung. So ist garantiert, dass Wärmepumpen im Normalbetrieb ohne Zusatzheizung weiterbetrieben 

werden können und der Mindestladestrom für 3-phasiges laden von E-Fahrzeugen zur Verfügung steht.




*Ausnahmen siehe BK6-22-300 der Bundesnetzagentur



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